Tierversuche für Kosmetik sind in Deutschland doch schon seit Jahren verboten! Oder?

 

Das ist an sich korrekt. Allerdings mit Ausnahmen.

  • Seit 1986 sind in Deutschland Tierversuche an kosmetischen Endprodukten, die dekorativen Zwecken dienen, verboten. Pflegende Kosmetika, die im Tierversuch getestet wurden, waren zu diesem Zeitpunkt noch erlaubt.
  • Seit 1998 sind in Deutschland endlich auch Tierversuche an pflegenden Kosmetiartikeln verboten.
  • Seit 2004 sind Tierversuche an kosmetischen Endprodukten in der gesamten EU verboten.
  • Seit 2009 sind Tierversuche in der EU für kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Auch das Testen von Endprodukten außerhalb der EU und das Verkaufen dieser Produkte innerhalb der EU ist verboten.
  • Seit dem 11. März 2013 ist in der EU der Verkauf und die Einfuhr von Kosmetikprodukten die an Tieren getestet wurden, sowie auch zur Herstellung von Kosmetikprodukten verwendete Rohstoffe die an Tieren getestet wurden verboten. Das Testen von Inhaltsstoffen und Bestandteilen ist mit Ausnahmen allerdings immer noch erlaubt.
  • Seit 2016 ist es in der EU verboten, Datensätze aus Tierversuchen für Kosmetik zu nutzen, die in Ländern außerhalb der EU erhoben wurden.

Das Testen von Inhaltsstoffen/Rohstoffen ist immer noch erlaubt, wenn der Stoff unter das Chemikaliengesetz (REACH) fällt. Dazu gehören zum Beispiel Tests für Wandfarben, Medikamente oder Reinigungsmittel. Kosmetische Inhaltsstoffe, die also nicht ausschließlich für Kosmetik verwendet werden, können weiterhin an Tieren getestet werden. Tatsächlich belaufen sich diese “Ausnahmechemikalien” auf 90%.

Waschbär Ben

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