Tierversuche – Hagina Cosmetic

Stellungnahme zum Thema “Tierversuche” von Hagina

(betreffend: HAGINA Cosmetic)

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HAGINA Cosmetics trägt das Label „Hase mit schützender Hand“ des Deutschen Tierschutzbundes e.V. – Eine genaue Erläuterung findet sich auf deren Webseite.

Quelle: http://www.hagina-cosmetic.de/hagina/Wirueberuns/Tierversuchsfreiheit/tabid/311/Default.aspx

„HAGINA Cosmetic
Die sanfte Pflege unter Zusatz natürlicher Wirkstoffe
darf das Label
„Hase mit schützender Hand“ tragen:

Das Label „Hase mit schützender Hand“ ist eine international eingetragene Marke des Internationalen Herstellerverbandes gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.
Das Label „Hase mit schützender Hand“ wird dem Kosmetikhersteller erst dann verliehen, wenn dieser jeden einzelnen Rohstoff mit Lieferantenangabe unabhängig vom Deutschen Tierschutzbund e.V., Bonn hat überprüfen lassen. Wenn Sie als den „Hasen mit schützender Hand“ auf unseren Produkten sehen, so bedeutet das: der Hersteller hält die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes ein.

Hier die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.:

  1. Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass
    1. keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden
    2. keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem Stichtag 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren, unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf dem Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979 von Dritten im Tierversuch getestet wurden oder wird.
      Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,
    3. keine Rohstoffe Verwendung finden, die durch Tierquälerei gewonnen oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Nerzöl)
    4. keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben
  2. Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe
  3. Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen. Falls die Inhaltsstoffe nicht angegeben sein sollten, fragen Sie bitte bei der Firma nach und informieren Sie uns.
  4. Sollte der Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu
    10.000,- Euro.

Weiter Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Verbandes: www.ihtk.de“

Waschbär Ben

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1 Kommentar

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